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09 Sep

Abofallen auf Internetbörsen

Beinahe wären wir selbst hinein gerauscht! Unzählige Beinahe-Herzattacken hatte ich schon bei unbekannten Abbuchungen von meiner Kreditkarte und Konto. Ist es diesmal passiert? Haben wir für einen Single die Gebühr bezahlt, aber vergessen zu kündigen, wurde die Laufzeit automatisch verlängert, …?

Gleich vorweg: wir sind mit einem dunkelblauen Auge davon gekommen. Antonio hat alle Hebel in Bewegung gesetzt und entweder mit Glück oder mit Recht (oder beidem) die Partnerbörse zum Einlenken bewogen. Immerhin 600 € standen auf dem Spiel – kein Taschengeld… Aber von vorne. Eine Kundin wollte, dass wir für Sie die Partnerbörse frei schalten. Den Beitrag dafür hat sie uns direkt überwiesen. Laufzeit: 6 Monate. Wunderbar, machten wir.

2 Monate und ein paar Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft wollte Antonio kündigen. Direkt nach der Zahlung ist das nämlich noch nicht “erlaubt” (angebliche technische Gründe), dann vergisst man es, und wenn es nicht im Kalender steht kommt plötzlich die Rechnung. Antonio wähnte sich in Sicherheit, kündigte und staunte nicht schlecht als die Bestätigungs-E-Mail kam: “Kündigung akzeptiert, Laufzeitende in 14 Monaten, offener Betrag 600 €. Die Kundin hatte nichts damit zu tun – DieLiebesFischer sind in der Zahlungspflicht.

Das Kleingedruckte: es handele sich um einen angeblichen “individuellen Vertrag” (dies wird bei jedem Kunden so gemacht und erlaubt der Singlebörse mehr “rechtliche Tricks”. Ein anderer Kunde hat vielleicht eine andere Kündigungsfrist, daher braucht das auch in den AGB nicht erwähnt werden), Kündigungsfrist 3 Monate. Bei meiner Onlinevideothek kann man dagegen noch am Tag vorher sein Abo kündigen – völlig problemlos per Klick. Doch nicht bei einem Konzern, der aufs – ich kann es nicht anders sagen – Rein-legen von Kunden spezialisiert ist. Und das unter dem Deckmantel der Liebe.

Die Recherche von Konsumentenschutz bis Internetforen lohnte sich: „Die Partnerbörse müsse vor Ende der Kündigungsfrist darauf hinweisen, dass diese ablaufe.“ Ob sie das getan hatte, darüber könnte man streiten, vor Gericht. In unserem Kundenpostfach fand sich eine Nachricht mit folgendem Betreff: “Neuigkeiten zu Ihrem Profil”. Was glauben Sie, wie viele Nachrichten jede Person von einer Partnerbörse bekommt, mit vermeintlichen Neuigkeiten zu Interessenten, Angeboten, Flirtkontakten etc. etc.? Sehr dezent, oder? Auch im Mailtext kein einziges Wort zum Thema Kündigung, Laufzeit, sondern lediglich ein Link. .. ob das vor Gericht durchgehen würde? Der Kundendienst bot Antonio, alias die Kundin, den halben Preis an. Teilsieg!

Und es ging weiter. Erneute freundliche, geduldige Mails führten dazu, dass aus Kulanz die Kündigung als fristgerecht akzeptiert wurde. Sieg! Mit einer großen Portion Glück, denn wer würde sich wegen 300 oder 600 € auf einen Rechtsstreit einlassen? Eine Rechtsberaterin meinte, das Problem sei bekannt, und manche müssen zahlen, andere nicht.

Wenn ich eine mutige Schätzung wage: 70 % der Einnahmen solcher Partnerbörsen würde ich auf Vertragsfallen zurück führen. Über Jahre optimierte Prozesse, die die Singles entweder mit besser klingenden Sonderangeboten oder mit Abo-Fallen in die Zahlung locken. Und dabei wollte man sich doch einfach nur verlieben….

Aufgrund des Geschäftsgebarens kann ich solche Börsen auf keinen Fall empfehlen! Doch welcher Single kennt schon die Hintergründe? So kann man dort trotzdem nette Menschen kennen lernen und auch die Liebe finden.

Also: Aufpassen bei zahlungspflichtigen Singlebörsen und trotz Liebeshunger das Kleingedruckte lesen!

Tipp: Kündigen Sie zeitnah nach der Zahlung! Falls Sie zum Laufzeitende verlängern möchten, geht das immer noch. Und dann fast immer preiswerter.

Tags:AbofallePartnerbörseSinglebörsenVertragsverlängerung
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Eva_Fischer

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